Ist Lexonline für jede Art von Organisation und Branche geeignet?
Lexonline ist für jede Organisation geeignet, die ihre Rechtskonformität in den Bereichen Umweltschutz und/oder Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kontrollieren möchte.
Der Service richtet sich sowohl an KMUs als auch an Grossunternehmen aus den Bereichen Produktion, Bauwesen, Dienstleistungen etc.
Auch Beratungsbüros und öffentliche Verwaltungen (Gemeinden, kantonale Stellen) finden hier eine strukturierte und stets aktuelle Informationsquelle.
Erfüllt Lexonline die Anforderungen der ISO-Normen?
Die ISO-Normen für Managementsysteme - insbesondere ISO 14001 und ISO 45001 - verlangen von der Organisation, dass sie die für ihre Aktivitäten relevanten gesetzlichen Anforderungen identifiziert. Ausserdem muss die Organisation ihre Konformität bewerten und diesen Prozess durch Dokumentierung nachweisen können. Das Unternehmen muss auch sicherstellen, dass die Informationen auf dem neuesten Stand sind, indem es eine Gesetzesüberwachung einrichtet.
Mit dem Gesetzesmonitoring und der Checklist Lexonline lassen sich diese Anforderungen effektiv umsetzen.
Deckt Lexonline alle in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen ab?
Das Lexonline Gesetzesmonitoring enthält die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) und umfasst auch die von den wichtigsten zuständigen Stellen erlassenen zusätzlichen Arbeitsschutzrichtlinien: EKAS, VKF, SECO, suva.
Muss ich umfangreiche juristische Kenntnisse haben, um Lexonline zu nutzen?
Das Serviceangebot von Lexonline ist für Nicht-JuristInnen gedacht. AnwenderInnen sind hauptsächlich Personen in Unternehmen und anderen Organisationen, die für Managementsysteme verantwortlich sind, sprich Fachleute aus den Bereichen Umwelt, Sicherheit, Gesundheit oder Qualität.
Enthält Lexonline internationale (z.B. europäische) Vorschriften?
Der Anwendungsbereich von Lexonline sind die in der Schweiz geltenden Vorschriften.
Von der Schweiz übernommene internationale Regelungen (Abkommen, Protokolle) sind enthalten. Die in der Schweiz geltenden europäischen Vorschriften (EU-Verordnungen) werden durch die entsprechenden Bundesverordnungen berücksichtigt.
Andere internationale/europäische Vorschriften, die in der Schweiz nicht direkt anwendbar sind, die aber z.B. exportierende oder importierende Unternehmen betreffen können, sind in Lexonline nicht enthalten. Es gilt die Vorschriften der jeweiligen Länder zu beachten.
Können wir die Informationen, die wir erhalten, personalisieren (z.B. je nach Art unserer Tätigkeit?)
Jede(r) AnwenderIn des Lexonline Gesetzesmonitorings kann ganze Themen oder bestimmte Gesetzestexte ein- oder ausschließen, um seine eigene Bibliothek an relevanten Vorschriften zu erstellen.
Auf diese Weise werden die Informationen gefiltert, welche via periodischen Newsletter übermittelt werden. Dies macht die Gesetzesüberwachung effizienter und übersichtlicher.
Die Verwendung der Checklist ermöglicht zusätzlich, dass die Ergebnisse der rechtlichen Bewertung automatisch mit der Auswahl der Gesetzestexte abgeglichen werden. Eine manuelle Anpassung ist aber immer noch möglich.
Ist es möglich, die Checklist ohne Gesetzesmonitoring zu abonnieren?
Nein, dies ist nicht möglich. Da sich die Vorschriften ständig ändern, bedeutet eine korrekte Verwendung der Checklist, dass gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden müssen. Diese Informationen werden durch das Lexonline Gesetzesmonitoring sichergestellt.
Während es möglich ist, nur das Gesetzesmonitoring zu abonnieren, kann also die Checklist nicht isoliert bestellt werden.
Kann ein Lexonline-Konto von mehreren Benutzern verwendet werden?
Der Hauptadministrator des Kontos kann bis zu 4 zusätzliche Sub-Users verwalten. Diese Sub-User können auf das Gesetzesmonitoring zugreifen, ihre Textauswahl anpassen, die periodischen Newsletter bekommen und die Checklist einsehen, ohne sie zu verändern.
Muss ich vor der Nutzung von Lexonline eine Installation (Software, App) durchführen?
Dies ist nicht notwendig, da Lexonline vollständig online arbeitet. So können Sie von jedem PC, Tablet oder Smartphone auf den gesamten Service direkt zugreifen.
Wie werden die Lexonline-Daten gesichert?
Lexonline bietet zwei Sicherheitsstufen:
- Der Zugriff auf das Lexonline Gesetzesmonitoring und die persönlichen Daten des Abonnenten erfolgt herkömmlich über ein persönliches Kennwort, das im Falle eines Verlustes geändert und zurückgesetzt werden kann.
- Die Checklist erfordert ein höheres Mass an Sicherheit, da sie Daten der abonnierten Organisation enthalten kann. Diese Daten sind daher verschlüsselt und nur mit einem persönlichen Sicherheitsschlüssel zugänglich, der bei der Inbetriebnahme erzeugt und beim Anwender gespeichert wird.
Die Lexonline-Datenbanken sind ausschließlich auf Servern in der Schweiz gespeichert.